von

u.now UG (haftungsbeschränkt)
Karl-Marx-Straße 165
12043 Berlin

– im Folgenden: u.now  –

§ 1 Allgemeines

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen u.now und dem Kunden geschlossen werden.
  2. u.now bietet dem Kunden unter anderem Leistungen im Bereich der Webseitenerstellung bzw. -entwicklung sowie Design- und Grafikleistungen, Beratung von Social Media Kampagnen und weitere Leistungen im Bereich Fotografie, Film und Video. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen resp. dem Angebot zwischen u.now und dem Kunden.
  3. u.now schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.
  4. u.now ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. u.now bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für u.now ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
  5. Die Vertragsparteien verpflichten sich, jeweils einen Ansprechpartner zu benennen, der den jeweiligen Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist.
  6. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt u.now – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

§ 2 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Sofern der Kunde u.now Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass u.now von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. u.now ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. u.now wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Datenschutzverordnung, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen. Das gilt insbesondere auch für datenschutzrechtliche Verpflichtungen. Die u.now ist nicht berechtigt, den Kunden über datenschutzrelevante Gesetze aufzuklären oder darüber zu beraten und übernimmt keine Haftung für die Erstellung einer DSGVO-konformen Website. Die u.now weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, hinsichtlich DSGVO einen entsprechenden fachkundigen Berater heranzuziehen, wobei u.now hierbei gern untersützt.
  3. Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseiten und sonstigen Werke (z.B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt diese u.now rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann u.now nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen.
  4. Der Kunde sichert zu, keine eigenständigen Änderungen, Erweiterung oder sonstige Systemeinstellungen vorzunehmen, solange u.now an dem bestehenden Auftrag arbeitet. Änderungen können dann eigenständig vorgenommen werden, insofern dies in Absprache mit der u.now erfolgt.
  5. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist u.now gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.
  6. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann u.now dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand in Rechnung stellen.
  7. Für fest zugesagte und geblockte Zeitfenster bzw. Fristen, die der Kunde nicht einhält und auch nicht rechtzeitig absagt, berechnet die u.now 75% des angefallenen Zeitaufwandes, berechnet nach dem vereinbarten Tagessatz.
  8. Die u.now ist im Falle der unterlassenen Mitwirkungspflichten gem. § 642 BGB seitens des Kunden berechtigt den Vertrag zu kündigen. u.now wird den Kunden hierbei zur Nachholung der Handlung eine angemessene Frist setzen. Der Vertrag gilt als aufgehoben, wenn die Nachholung nicht bis zum Ablauf der Frist erfolgt.

§ 3 Webseitenerstellung mit Hilfe agiler Methoden

  1. Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Webseitenerstellung auf Grundlage agiler Methoden. Die übrigen Regelungen dieser AGB bleiben unberührt. Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
  2. Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen u.now und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. 
  3. Soweit nicht anders vereinbart sind die erstellten Webseiten für alle gängigen Browser in ihrer jeweils aktuellen Fassungen optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Eine Optimierung für Mobilgeräte ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
  4. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen u.now und dem Kunden individuell abgeschlossenen Angebot und der Annahme dessen. Hierzu stellt der Kunde bei u.now zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte (gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos u.Ä. sind vom Kunden festzulegen und zur Verfügung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch u.now dar. u.now wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit, Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen u.now und dem Kunden zustande.
  5. Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung von Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL / TLS) oder die Überlassung einer Entwicklungs-, Anwendungs- oder sonstigen Dokumentation sind von u.now nur dann zu erbringen, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist.
  6. Der Kunde kann nach vorheriger Anfrage auf die Entwicklungsseite zugreifen und Kundenwünsche einbringen, soweit diese vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (d.h. z.B. per E-Mail o.Ä.) zustimmen. Im Übrigen ist u.now nur zur Herstellung der im Angebot aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung verpflichtet. Darüber Hinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
  7. Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird u.now den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern.
  8. Voraussetzung für die Tätigkeit von u.now ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) u.now vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann u.now dem Kunden den hierdurch entstehenden zusätzlichen Zeitaufwand in Rechnung stellen.
  9. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbücher und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht.
  10. Die Vergütung für die Webseiten-Erstellung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.

§ 5 Besondere Bestimmungen für die Wartung von Webseiten

  1. Nach Fertigstellung der Webseite und/oder einzelner Teile hiervon kann u.now dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseite anbieten. u.now kann auch die Wartung von Drittwebseiten anbieten. Jedoch ist weder u.now zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von u.now in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualabsprachen.
  2. Inhalt der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version. Weitere Details, wie z.B. regelmäßige Wartungen, können ggf. individualvertraglich vereinbart werden.
  3. Voraussetzung für die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte mit den Systemen von u.now kompatibel sind. Die Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Komponenten der zu wartenden Inhalte oder durch eigenmächtige Änderungen von Seiten des Kunden beeinträchtigt werden. Sollte die Kompatibilität nicht gewährleistet sein, muss der Kunde diese selbstständig herstellen (z.B. durch entsprechende Updates) oder u.now gesondert mit der Herstellung der Kompatibilität beauftragen.
  4. u.now haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von u.now liegen; die Vorschriften unter „Haftung und Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
  5. Die Wartung umfasst, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur die technische, nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite. u.now schuldet insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung.

§ 6 Print

  1. Gegenstand von Designverträgen im Printbereich zwischen u.now und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung der für Printprodukte gestalterischen Vorgaben des Kunden (z.B. Ausgestaltung von Bannern, Stationary, Plakaten, Flyern, KFZ- oder Schaufenster-Beklebungen, Textilien, Etiketten, Flaschendesign oder Logo-Entwürfen). Zwischen den Parteien geschlossene Designverträge sind Werkverträge im Sinne von § 631 ff. BGB. Ein abweichender Leistungsumfang kann zwischen den Parteien individualvertraglich vereinbart werden.
  2. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen u.now und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei u.now zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Design-Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch u.now dar. u.now wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere in Bezug auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen u.now und dem Kunden zustande.
  3. Nach Abschluss des Vertrages werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem weiteren Briefing besprochen und die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern sie vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform zustimmen. Im Übrigen ist u.now nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. Darüber Hinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
  4. Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird u.now den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.
  5. Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf eine Korrekturschleife zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
  6. Voraussetzung für die Tätigkeit von u.now ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) u.now vor Auftragsbeginn vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist u.now gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann u.now dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
  7. Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
  8. Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, schuldet u.now bei der Erstellung von Printprodukten neben den vertraglich vereinbarten Leistungsgegenständen nur die Übergabe einer Druckdatei (z.B. PDF, TIFF, JPG oder PNG). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe einer bearbeitbaren Datei (z.B. Word, Photoshop, Illustrator, Indesign).

§ 7 Video und Fotografie

  1. u.now erstellt für seine Kunden professionelle Videos und Fotografien. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen u.now und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei u.now zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch u.now dar. u.now wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen u.now und dem Kunden zustande.
  2. Die Vorgaben des Kunden werden nach bestem Wissen und Gewissen berücksichtigt. Die Vertragsparteien erkennen an, dass es sich bei der Erstellung von Videos und Fotografien um eine kreative Leistung handelt, die ein hohes Maß an künstlerischer Freiheit erfordert. u.now schuldet daher ausschließlich die Erstellung eines Werks, das nach dessen eigener Erfahrung und Einschätzung den Wünschen des Kunden entspricht. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen.
  3. Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen hinsichtlich der Bildbearbeitung (z.B. durch Filter und Effekte) der erstellten Fotografien zu; eine Neuerstellung der Fotografien ist jedoch ausgeschlossen. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen
  4. Sofern der Kunde für die Erstellung des Videos oder Fotografien Personen zur Verfügung stellt (z.B. dessen Mitarbeiter oder professionelle Modelle), ist er allein dafür verantwortlich, dass die betreffenden Personen in die Verwendung der Aufnahmen eingewilligt haben. Er ist insbesondere für den Abschluss geeigneter Model-Release-Verträge und die Einholung DSGVO-konformer Mitarbeiterverpflichtungen verantwortlich.
  5. Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird u.now den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.
  6. Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann u.now verlangen, dass auf den erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.
  7. Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, erhält der Kunde grundsätzlich nur für den jeweiligen Einsatzzweck fertig bearbeitete Aufnahmen. Einen Anspruch auf Herausgabe der Rohdaten bzw. bearbeitbare Dateien (RAW-Dateien o.ä.) hat der Kunde nicht.

§ 8 Urheberschutz, Nutzungsrechte, Eigenwerbung

  1. Sofern der erteilte Auftrag Grafikleistungen enthält, handelt es sich dabei um ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.
  2. Sämtliche Arbeiten der u.now, wie insbesondere Entwürfe, Reinzeichnungen, Grafikleistungen und das in Auftrag gegebene Werk insgesamt, sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG), nicht erreicht sind.
  3. Ohne Zustimmung von u.now dürfen deren Arbeiten sowie das Werk einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original, noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Vorarbeiten dazu sind unzulässig.
  4. Die Werke der u.now dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck.
  5. u.now räumt dem Kunden die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Hierzu wird das einfache Nutzungsrecht eingeräumt, es sei denn, die u.now und der Kunde treffen eine ausdrücklich abweichende Vereinbarung. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung.
  6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung seitens u.now.
  7. Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, ist die u.now bei der Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, in Veröffentlichungen über das Werk und/oder der öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen und des Werkes als Urheber zu benennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Urheberbenennung kann die u.now zusätzlich zu dem für die Designleistung geschuldeten Honorar eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des für die Nutzung vereinbarten, mangels einer Vereinbarung des dafür angemessenen und üblichen Honorars verlangen. Hiervon bleibt das Recht der u.now unberührt, bei einer konkreten Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
  8. Vorschläge, Weisungen und Anregungen des Kunden aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar und begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass Entgegenstehendes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  9. Der Auftraggeber ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von u.now nicht berechtigt, in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von Designer formale Schutzrechte wie z.B. Geschmacksmuster, Marke etc. zur Eintragung anzumelden.
  10. u.now bleibt berechtigt, die in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werke oder Teile davon, Entwürfe und sonstige Arbeiten für die Eigenwerbung, gleich in welchem Medium (z.B. in einer eigenen Internetpräsenz, Mustermappe etc.) zu nutzen und auf ihre Tätigkeit für den Kunden hinzuweisen.

§ 9 Datenlieferung und Handling

  1. u.now ist nicht verpflichtet, die Designdaten oder sonstige Daten (z.B. Daten von Inhalten, Screendesigns, Entwürfen usw.) oder Datenträger, die in Erfüllung des Auftrages entstanden sind, an den Kunden herauszugeben. Wünscht der Kunde die Herausgabe von Daten oder Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und vom Kunden zu vergüten.
  2. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten trägt unabhängig vom Übermittlungsweg der Kunde.
  3. Für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten, die bei der Datenübertragung auf das System des Kunden entstehen, haftet die u.now nicht.
  4. Nach Abschluss des Projektes und vollständiger Lieferung der vereinbarten Leistung ist die u.now nicht verpflichtet die Dateien des Kunden aufzubewahren.

§ 10 SEO-Marketing und SEA-Kampagnen 

  1. u.now bietet dem Kunden u.a. Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet u.now ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung von u.now das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder vom Auftraggeber ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. ein bestimmtes Ranking in der Google Trefferliste) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde. Marketing-Leistungen können von beiden Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monaten wieder abbestellt werden.
  2. u.now bietet dem Kunden ferner Dienstleistungen im Bereich von SEA-Kampagnen an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet u.now ausschließlich die Unterbreitung von Vorschlägen bzgl. werbewirksamer Keywords und nach Freigabe des Kunden die Durchführung der Maßnahme (Schaltung von Werbeanzeigen). Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Verkaufszahlen) wird im Rahmen von SEA-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich zugesichert. u.now hat neben dem Anspruch auf Vergütung der Dienstleistung einen Anspruch auf Aufwendungsersatz im Hinblick auf die kostenpflichtigen Anzeigen gegenüber dem Kunden. u.now trifft nicht die Verpflichtung, die Rechtmäßigkeit von Keywords zu überprüfen. u.now unterbreitet dem Kunden Vorschläge bzgl. der Buchung von Keywords. Die rechtliche Prüfung insbesondere auf die Markenrechte Dritter und Freigabe der Keywords obliegt dem Kunden vor Durchführung der Kampagne.

§ 11 Social Media Marketing

  1. Die Betreuung der Social-Media-Accounts bzw. die Einrichtung neuer Accounts erfolgt stets im Namen und Auftrag des Kunden. Der Kunde ist bzw. wird Vertragspartner des jeweiligen sozialen Netzwerkes.
  2. Die Art und der Umfang der jeweiligen Betreuung des entsprechenden Social-Media-Accounts wird im Auftrag detailliert bestimmt. Insbesondere wird eine Vereinbarung darüber getroffen, ob die Betreuung der Social-Media-Accounts durch die Agentur eigenständig oder in Rücksprache mit dem Kunden erfolgen soll.
  3. Die von dem Kunden erhaltenen Passwörter und/oder Administratoren-Berechtigungen für die jeweiligen Social-Media-Konten sind von der u.now streng vertraulich zu behandeln. Eine Offenbarung der Daten gegenüber Dritten ist durch sichere Verwahrung zu vermeiden. Die erhaltenen Passwörter werden nach Beendigung des Vertrags an den Kunden herausgegeben.
  4. Die u.now übernimmt keine Garantie dafür, dass mit der Betreuung der jeweiligen Social-Media-Kanäle eine Steigerung der Abonnentenzahl, der Sichtbarkeit o.ä. herbeigeführt wird. Des Weiteren übernimmt die u.now keine Verantwortung für den technischen Ausfall der einzelnen Kanäle.
  5. Die u.now weist im Übrigen daraufhin, dass es aufgrund von Restriktionen der Social Media Plattformen vereinzelt zu Blockierungen oder Sperrungen des Accounts kommen kann. In der Regel wird dies innerhalb kurzer Zeit von der Social Media Plattform wieder aufgehoben. u.now übernimmt keine Haftung für gesperrte oder blockierte Social Media Accounts.

§ 12 Preise und Vergütung

  1. Die Vergütung für die Webseiten-Erstellung oder für sonstige Aufträge ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot. Bei Erteilung des Auftrags wird eine Anzahlung in Höhe von 30% des Auftragsvolumens fällig.
  2. Das Angebot richtet sich zum Zeitpunkt der Abgabe nach den vereinbarten Leistungen, zeitlichen Meilensteinen sowie den entsprechenden kalkulierten zeitlichen Aufwand in Tagessätzen zwischen den Parteien. Sofern nicht anders vereinbart beträgt der Tagessatz EUR 800,00.
  3. Sollte es während der Leistungserbringung zu einer zeitlichen Verzögerung (bspw. aufgrund von Nichteinhaltung der Lieferfristen von Texten etc. seitens des Kunden), zu einem Mehraufwand oder einer Leistungsabänderung kommen, so ist die u.now jederzeit berechtigt, den tatsächlich angefallenen Aufwand abzurechnen.
  4. Rechnungsstellung erfolgt zum 10. eines jeden Kalendermonats, rückwirkend nach tatsächlich angefallenem Aufwand.
  5. Zahlungsziel sind 14 Tage. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung behält sich die u.now vor, Mahnungsgebühren sowie Verzugszinsen zu erheben.
  6. Für angenommen Angebote, die trotz entstandenen Vertrags nicht zustande kommen, wird eine Zahlung in Höhe von 10% des Auftragsvolumens fällig. Dies kommt insbesondere aufgrund des bereits geleisteten Zeitaufwandes seitens der u.now für Vorgespräche, Kalkulationen etc. zustande.
  7. Die u.now behält sich ein Sonderkündigungsrecht bei einem Zahlungsverzug von mehr als 20 Kalendertagen vor. Das Projekt kann aufgrund des Zahlungsverzuges durch die u.now jederzeit unverzüglich gestoppt oder pausiert werden. Die Wiederaufnahme kann sodann ausschließlich nach geleisteter Zahlung der ausstehenden Vergütung erfolgen.

§ 13 Abnahme

Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann u.now verlangen, dass die Abnahme in Schriftform erfolgt; die schriftliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn u.now den Kunden hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine längere Abnahmefrist erforderlich ist, die u.now dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen. 

§ 14 Mängelgewährleistung

  1. Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei u.now. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch u.now resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.
  2. Sofern der Kunde eigenständige Änderungen an der Vertragsleistung (z.B. Änderungen oder Anpassungen bzw. Installationen von Plug-Ins der Webseite oder an laufenden Systemen)  vornimmt, entfallen sämtliche Mängel- und Gewährleistungsansprüche seitens des Kunden.

§ 15 Rechteeinräumung

  1. u.now räumt dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden – an den entsprechenden Arbeitsergebnissen und/oder den jeweiligen Quellcodes im Zeitpunkt ihrer Entstehung grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können zwischen den Parteien mittels einer individualvertraglichen Einigung vereinbart werden.
  2. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde u.now ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist u.now dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne eine Genehmigung einholen zu müssen und ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
  3. Ferner ist u.now berechtigt, den eigenen Namen mit Verlinkung in angemessener Weise im Footer und im Impressum der von u.now erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.

§ 16 Vertraulichkeit

u.now wird alle zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVD, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. u.now verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

§ 17 Datenschutz

  1. Sollten personenbezogene Daten erhoben werden, verpflichtet sich u.now dazu, diese ausschließlich auf einer rechtlichen Grundlage zu verarbeiten. Die u.now verpflichtet sich dazu, keine Daten an Dritte weiterzugeben, es sei denn, der Kunde hat zuvor eingewilligt.
  2. Wir weisen darauf hin, dass die Übertragung im Internet (z.B. per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Demnach kann ein fehlerfreier und störungsfreier Schutz der Daten Dritter nicht vollständig gewährleistet werden. Diesbezüglich ist die Haftung von u.now ausgeschlossen.

§ 18 Haftung / Freistellung

  1. Die Haftung von u.now für sämtliche Schäden wird wie folgt beschränkt: Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) haftet u.now jeweils der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder bei vorsätzlichem Handeln sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch im Hinblick auf die Haftung von u.now für Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
  2. Der Kunde stellt u.now von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen u.now aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

§ 19 Schlussbestimmungen

  1. Die zwischen u.now und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von u.now als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
  3. u.now ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Im Falle des Widerspruchs ist u.now berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser Nutzungsbedingungen wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.
  4. Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.
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